Aktuelles
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20.02.2012
Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter unterscheiden sich erheblich, denn sofern kein...
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21.12.2011
Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer ist in aller Munde. Nachdem bereits Brandenburg, Bremen,...
weiterlesenAllgemeine Geschäftsbedingungen der ImmoCon Angelika Ungerer
- Angebote
Wir versichern, dass wir vom Eigentümer oder einem nachweislich Berechtigten beauftragt und befugt sind, das Objekt zu den genannten Bedingungen anzubieten. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. - Haftungsausschluss
Mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers/einer ordentlichen Immobilienmaklerin erfolgen die Angaben über ein Objekt. Es wird darauf hingewiesen, dass die weitergegebenen Objektinformationen vom Eigentümer oder einem berechtigten / bevollmächtigten Dritten stammen und deshalb für dessen Richtigkeit und Gewähr keine Haftung übernommen wird. Es ist Sache des Kunden diese Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. - Weitergabeverbot
Alle Objektinformationen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Eine Weitergabe an Dritte darf nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer oder Bevollmächtigten zustande, ist der Kunde verpflichtet, den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zzgl. Mehrwertsteuer zu ersetzen. - Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen. - Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portikosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt. - Provisionsanspruch
Ein Provisionsanspruch ist auch für den Fall zu beachten, dass unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller und rechtlicher Art berühren den Provisionsanspruch nicht.
Die Verpflichtung zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung gilt auch für den Fall der Objektverschiedenheit (Abschluss über ein anderes dem Vertragspartner gehörenden Objektes), da der Interessent erst durch Vorliegen unseres Angebotes Kenntnis von der Existenz und Person der Verkäufers erhalten konnte und ohne Kenntnis dessen der Interessent mit diesem keinen Vertrag hätte abschließen können. - Provisionssatz
Die Maklerprovision beträgt 5 % zzgl. Mehrwertsteuer des Kaufpreises und ist bei Kaufvertragsabschluss fällig. Sie ist spätestens 8 Tage nach Rechnungslegung zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzuges werden die gesetzlichen Verzugszinsen fällig und in Ansatz gebracht. - Alleinauftrag
Die Bedingungen für Alleinaufträge werden einzelvertraglich geregelt. - Beendigung eines Auftrages
Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet uns hierüber unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Bei Vertragswidrigem Verhalten sind wir berechtigte eine der Angelegenheit angemessene Aufwandsentschädigung zu verlangen. - Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.